Keine Steuersubvention für Pflanzenschutzmittel

Robert Finger & Thomas Böcker. Die Reduktion der durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verursachten Risiken für Mensch und Umwelt ist ein zentrales Element aktueller Politikdiskussionen in vielen europäischen Ländern, auch in der Schweiz. In Ihrem ‚Pestizid-Reduktionsplan‘ schlägt die Vision Landwirtschaft* unter anderem die Aufhebung der Steuersubvention für Pflanzenschutzmittel als konkrete Massnahme vor. Der Mehrwertsteuersatz soll vom aktuellen Niveau von 2,5% auf den Normalsatz von 8% angehoben werden.

Diese Steuersubventionierung von PSM in der Schweiz stellt in Europa eher eine Ausnahme dar (siehe Böcker und Finger, 2016**). Neben der Schweiz erheben in Europa nur noch 6 weitere Länder nicht den Normalmehrwertsteuersatz auf PSM. Einen reduzierten Satz auf PSM erheben im Jahr 2015 nur Belgien, Spanien, Zypern, Polen, Portugal und Slowenien (siehe auch European Commission, 2016***, S. 14). In Griechenland wurde der reduzierte MwSt-Satz im Jahr 2015 abgeschafft.

Im Zuge einer geplanten Einführung eines Nationalen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln**** stellt die Steuersubventionierung von PSM eine Grundvoraussetzung für weitere Schritte dar. Bei Ausgaben von ca. 130 Mio. CHF für PSM in der Schweiz würde eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung von 2,5% auf 8% zu Mehreinnahmen von knapp 7 Mio. CHF führen. Die Vision Landwirtschaft schlägt die Finanzierung von Forschungsaktivitäten vor. Ein direkterer Rückfluss dieser Einnahmen in den Sektor kann jedoch Einkommensreduktionen vermeiden und Potentiale für Hebelwirkungen generieren, in dem Produktionsmethoden und -technologien finanziert werden, die einen geringeren PMS-Einsatz erlauben.

In Frankreich wurde ein alternativer Weg gewählt. In 2012 wurde der reduzierte MwSt-Satz auf PSM von 5,5% auf den normalen Satz von 20% erhöht, allerdings mit einer Besonderheit: Auf PSM, die laut Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 im biologischen Landbau eingesetzt werden dürfen, wird der reduzierte Satz von mittlerweile 10% erhoben; auf alle anderen PSM der Normalsatz von 20% (Code général des impôts – Article 278 bis). In einem ähnlichen Sinne empfiehlt die Vision Landwirtschaft Biocontrol-Produkte von einer Mehrwertsteuernormalisierung auszunehmen.

 

Quellen:

* Vision Landwirtschaft (2016). Pestizid –Reduktionsplan Schweiz. http://www.visionlandwirtschaft.ch/landwirtschaft/publikationen/weissbuch/index.html

** Böcker, T., Finger, R. (2016). European Pesticide Tax Schemes in Comparison: An Analysis of Experiences and Developments. Sustainability 8(4), 378; http://www.mdpi.com/2071-1050/8/4/378/html (Open Access)

*** European Commission (2016). VAT Rates Applied in the Member States of the European Union – Situation at 1st January 2016. Online: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/rates/vat_rates_en.pdf.

**** http://www.blw.admin.ch/themen/00011/00075/02001/index.html?lang=de

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About Robert Finger

I am Agricultural Economist and head of the Agricultural Economics and Policy Group at ETH Zurich. Group Website: www.aecp.ethz.ch. Private Website: https://sites.google.com/view/fingerrobert/home