SAK Teil III: „Anteil Kernlandwirtschaft“

Welche Agrarstruktur wollen wir? Die Diskussion um die SAK ist der Kristallisationspunkt dieser Fragen in der Agrarpolitik.

Im Jahr 2013 ist die Anzahl der Bauernbetriebe in der Schweiz um 2.4% oder 1‘368 Betriebe gesunken (BFS 2014). Diese Meldung wirft keine hohen Wellen mehr, denn der Strukturwandel ist seit jeher eine Konstante in der Landwirtschaft.

In der Schweiz spielt im Zusammenhang mit diesem Strukturwandel die SAK eine zentrale Rolle. Landwirtschaftliche Betriebe können nur dann von Privilegien wie beispielsweise den Strukturverbesserungsmassnahmen oder den Vorteilen des bäuerlichen Bodenrechts profitieren, wenn sie eine gewisse Grösse (in SAK) aufweisen. Da die Weiterführung vieler Betriebe in der Schweiz von diesen Privilegien abhängig ist, wird über die SAK Einfluss auf die landwirtschaftlichen Strukturen genommen.

Das agrarpolitische Ziel ist, dass kleine Strukturen, welche mit höheren Produktionskosten verbunden sind, nicht gefördert werden und dadurch professionelle Betriebe wachsen und ihre Produktivität steigern können. In den politischen Diskussionen ist dieses Ziel bzw. die Höhe der entsprechenden SAK-Schwelle umstritten. Ein Teil der Interessenvertreter befürchten, dass zu hohe Eintrittsschwellen einer „industrialisierten“ Landwirtschaft Vorschub leisten würde. Eine solche Landwirtschaft sei von der Bevölkerung nicht gewünscht. Andere Stakeholder dagegen argumentieren, dass eine kleinstrukturierte Landwirtschaft mit vielen Nebenerwerbsbetrieben ebenso wenig Rückhalt in der Gesellschaft geniessen würde und die Agrarpolitik den Strukturwandel durch hohe Eintrittsschwellen unterstützen solle.

Im Kontext der SAK stellt sich aber nicht nur die Frage, wo die Schwellenwerte für die Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben gesetzt werden, sondern auch, welche Aktivitäten als „landwirtschaftlich“ betrachtet werden. Im bestehenden System gehört dazu die sogenannte Kernlandwirtschaft, d.h. die Pflanzen- und Tierproduktion, die Verarbeitung von hofeigenen Produkten und die Bewirtschaftung von naturnahen Flächen (LwG Art. 3 Abs. 1). Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten werden dagegen nicht berücksichtigt.

Mit dem Ausschluss der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten soll sichergestellt werden, dass nur Betriebe mit einem Mindestanteil kernlandwirtschaftlicher Tätigkeiten gefördert werden. Diese Abgrenzung wird von den Interessenvertreter unisono mitgetragen: Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss kernlandwirtschaftliche Aktivitäten aufweisen und darf beispielsweise nicht einfach nur Agro-Tourismus anbieten und dafür Strukturverbesserungsmittel erhalten. Wie hoch dieser Mindestanteil ist, wird aber auch in Zukunft ein zentraler Aspekt der agrarstrukturellen Diskussion bleiben. Unsere Untersuchung zum SAK-System zeigt nämlich, dass eine Anpassung des Betriebsgrössenmasses oder der Umsetzungsvariante diese Diskussion nicht obsolet machen würde. Denn grundsätzlich betrifft die agrarpolitische Diskussion die Definition und die Höhe der Schwellenwerte und nicht das Bemessungssystem an sich.

Der Anteil der Kernlandwirtschaft und die Höhe der Eintrittsschwelle für förderungswürdige Betriebe sind damit die Kristallisationspunkte in der Diskussion eines Agrarstrukturleitbildes. Diese Diskussion wird Bestandteil der Agrarreformetappen bleiben und kann nicht durch eine Änderung des SAK-Systems umgangen werden.

 

Quelle: Huber R., Meier B. und Flury, C. 2014. Evaluation, Weiterentwicklung und Alternativen des SAK-Systems. Bericht zuhanden des Bundesamts für Landwirtschaft. Flury&Giuliani, GmbH Zürich und bemepro Winterthur.

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