Robert Huber. Die Argumente in der Diskussion um die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystem lassen sich immer gegeneinander ausspielen, solange nicht klar ist, ob ein Freihandelsabkommen mit der EU zustande kommt.
Die Diskussion über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems geht mit der Vernehmlassung in die nächste Runde. Die Positionen sind bereits jetzt bezogen. Von Seiten des Bauernverbands wird gefordert, dass das neue System die produzierenden Bauern nicht benachteiligen dürfe und daher die Versorgungsbeiträge zum zentralen Element aufzuwerten seien. Aus umweltschützerischen Kreisen, wie beispielsweise der Vision Landwirtschaft, wird die Abgeltung von (Umwelt-) Zielen als Kernstück betrachtet. Ansonsten sei die Reform nur alter Wein in neuen Schläuchen.
In der Diskussion geht aber ein zentraler Aspekt vergessen. Zwischen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems und den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU besteht ein direkter Zusammenhang. Wenn die Bauern auch in Zukunft einen Grenzschutz in Anspruch nehmen wollen, weshalb soll man dann mit einem zweiten politischen Instrument das gleiche Ziel – nämlich die Stützung der Produktion – verfolgen? Hohe Versorgungsbeiträge wären in diesem Fall ineffizient. Wenn aber ein Freihandelsabkommen umgesetzt würde, dann nimmt die relative Konkurrenzkraft der Umweltprogramme gegenüber der Produktion von Marktgütern zu. Eine Erhöhung dieser Zahlungen würde Renten schaffen und wäre somit ebenfalls ineffizient. Ganz abgesehen davon, dass verschiedene Umweltleistungen, wie beispielsweise die Pflege der Landschaft, ohnehin mit der produzierenden Landwirtschaft verbunden sind.
Die Diskussion über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik sollte nicht einäugig geführt werden. Ein Fokus auf das Direktzahlungssystem mag zwar politisch einfacher umsetzbar sein, die Ausblendung der Markseite hat jedoch den grossen Nachteil, dass die Argumente immer gegeneinander ausgespielt werden können.
Aus diesem Grund müsste zuerst die Frage des FHAL geklärt werden. Werden die Verhandlungen weitergeführt, dann müssen auch die Versorgungsbeiträge einen wichtigen Aspekt der Reform bilden. Würden die Verhandlungen hingegen abgebrochen, dann müssen die anderen Zahlungen (z.B. Biodiversitätsbeiträge) mehr Gewicht erhalten.
Robert Huber arbeitet für die Flury&Giuliani GmbH