Die Verantwortlichkeit exportieren ist blauäugig

Martin Brugger. Die Zahlungen im neuen Direktzahlungssystem, welche nicht konkreten ökologischen Zielen zugeordnet werden können, gelten ebenfalls ökologische Leistungen ab. Ein Ökologieverständnis, das in erster Linie auf Extensivierung der Landwirtschaft abzielt, kann der Ökologie sogar abträglich sein.

Mit der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) ist auch die Diskussion um die Mittelaufteilung auf die neuen Direktzahlungen entbrannt. Während Umweltkreise hauptsächlich die ökologischen Ziele gefördert sehen möchten, fordern bäuerliche Vertreter eine Stärkung der Versorgung mit einheimischen Lebensmitteln. Eine gewisse Einigkeit besteht darin, dass die so genannten Anpassungsbeiträge insgesamt zu hoch ausfallen. Ebenfalls werden die zweckorientierten, besseren Bezeichnungen der Direktzahlungen hinsichtlich Kommunikation und Zielorientierung von vielen als Verbesserung begrüsst.

Die Schweizer Landwirtschaft hat einen ausgeprägten Ökologisierungsprozess hinter sich. Ab 1999 wurde in der AP2002 der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) eingeführt, der als Voraussetzung für die Beitragsberechtigung diverse ökologischer Leistungen fordert, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen (z.B. Mindestanteil extensiv bewirtschafteter, ökologisch wertvoller Flächen, geregelte Fruchtfolgen oder tierfreundliche Haltungsbedingungen). Mit dieser Cross Compliance hat sich in der Schweiz bei 98% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein Produktionsstandard etabliert, der seinesgleichen sucht. Die Schweiz überflügelt mit dem ÖLN-Standard auch EU-Länder, in praktisch allen Bereichen, insbesondere wenn mitberücksichtigt wird, wie akkurat die Anforderungen in der Schweiz umgesetzt werden. Wer daran zweifelt, möge einige Betriebe in der Schweiz und in unseren Ländernachbarn besuchen und dann entscheiden.

Folgt man der Argumentation gewisser Kreise, sind die Leistungen, welche im Rahmen der ÖLN erbracht werden, heute aber keine Abgeltung mehr wert – auf jeden Fall ist man nicht mehr bereit, für diese öffentlichen Leistungen zu zahlen. Das Zahlungsgleichgewicht soll auf die Seite der Direktzahlungen für ökologische Zusatzleistungen (Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge) verschoben werden. Diese Argumentation lässt ausser acht, dass Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge eine nachhaltige Produktion stützen, die alle drei Achsen der Nachhaltigkeit bedient, also explizit auch die durch den ÖLN sichergestellte Ökologie. Für den einzelnen Betrieb ist auch die Erbringung der ÖLN konkret mit Kosten und/oder Produktionsausfällen verbunden.

Martin Brugger arbeitet für den Schweizerischen Bauernverband

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