Grössenabhängige Direktzahlungen widersprechen dem Konzept WDZ

Christian Flury und Robert Huber. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hat sich für die Abstufung der Direktzahlungen nach der Fläche eines Betriebs ausgesprochen. Ein Widerspruch zu einem leistungsorientierten, strukturneutralen Direktzahlungssystem.

Im Rahmen der Differenzbereinigung zur AP 14-17 hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) dafür ausgesprochen, die Direktzahlungen pro Fläche eines Betriebs abzustufen. Aus einer agrarökonomischen Perspektive ist die Abstufung von Direktzahlungen nach Betriebsgrössen jedoch zu hinterfragen.

Das Ziel der AP 14-17 ist es, die Direktzahlungen konsequent auf definierte Ziele auszurichten. Gemäss agrarökonomischer Theorie wird dadurch die Effektivität der Massnahmen erhöht. Ausserdem stärkt eine konsequente Abgeltung von gesellschaftlich erwünschten Leistungen die ordnungspolitische und gesellschaftliche Rechtfertigung des Direktzahlungssystems. Gleichzeitig soll der Mitteleinsatz im neuen Direktzahlungssystem so bemessen sein, dass die erwünschten Ziele erreicht werden können. Damit soll in erster Linie die Effizienz der Direktzahlungen verbessert werden. Die finanziellen Mittel sollen so eingesetzt werden, dass pro Franken möglichst viele Leistungen erbracht werden können.

Grundsätzlich gibt es aus einer agrarökonomischen Perspektive keinen Grund, weshalb die Leistung eines grösseren Betriebs anders bewertet und abgegolten werden sollte als die identische Leistung eines kleineren Betriebs. Daneben reduziert aber eine grössenabhängige Abstufung der Direktzahlungen direkt die Effektivität und Effizienz des neuen Systems.

Die Effektivität der Zahlungen wird eingeschränkt, weil eine Abstufung der Direktzahlungen den wirtschaftlichen Druck reduziert, die Kürzungen der Übergangsbeiträge durch eine Beteiligung an den leistungsbezogenen Programmen zu kompensieren. Kleinere Betriebe mit hohen Tierbeständen und hohen tiergebundenen Direktzahlungen gehören zu den potenziellen Verlierern der Agrarreform, weil ein grosser Teil ihrer bisherigen Direktzahlungen in die Kategorie der Übergangsbeiträge fällt. Je höher ihre Leistungsabgeltungen beim Systemwechsel ausfallen, desto geringer fallen die Übergangsbeiträge aus. Das reduziert natürlich den (wirtschaftlichen) Druck sich anzupassen.

Aber auch die Effizienz der eingesetzten Mittel wird durch eine grössenabhängige Zahlung eingeschränkt. Ein Argument für die Ausrichtung von grössenabhängigen Direktzahlungen dürfte sein, dass kleinere Betriebe normalerweise höhere Fixkosten und damit auch höhere Kosten in der Leistungserbringung aufweisen. Eine Abstufung bevorteilt kleinere Betriebe und stellt grössere bzw. wachsende Betriebe schlechter. Damit wird die Effizienz des Mitteleinsatzes verkleinert, weil ein Teil der Zahlungen dafür verwendet wird, strukturelle Unterschiede auszugleichen.

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession für ein konsequent auf die Ziele ausgerichtetes Direktzahlungssystem und die Bemessung des Mitteleinsatzes an der Zielerreichung aus. Für ein System also, in dem die von der Gesellschaft erwünschten Leistungen durch leistungsbezogene Zahlungen gefördert werden. Mit einer grössenabhängigen Abstufung der Zahlungen schwächt er aber die grundlegende Idee hinter dem Systemwechsel, indem er die Leistungsabgeltung mit sozialen und strukturellen Aspekten vermischt. Dafür wären eigentlich die Übergangsbeiträge da.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

About Robert Huber